STP083: Barrierefreiheit im Web (Teil 2)
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STP083: Barrierefreiheit im Web (Teil 2)

59:55 Dec 25, 2025
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Der versprochene zweite Teil ist da. Auch heute soll es darum gehen, wie eine angenehme Erfahrung im Internet und allgemein an Computern aussehen könnte. Zum Thema, ob wir alles geschafft haben, siehe Shownotes unten. Frohe Weihnachten allerseits.Shownotes siehe STP081: gemäß des neuen Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes müssen Webseiten und Webapplikationen die AA-Kriterien der WCAG 2.1 erfüllen WCAG = Web Content Accessibility Guidelines (Webinhalte-Barrierefreiheits-Richtlinien) der Web Accessibility Initiative des W3C Kriterien sind gruppiert in 4 Grundprinzipien und darin 13 Richtlinien Kriterien gehen jeweils von A (Pflicht) über AA (Kür) bis AAA (Sahnehäubchen) in STP081: das Grundprinzip 1 (Wahrnehmbarkeit) mit insgesamt vier Richtlinien, heute der Rest zum Mitlesen: WCAG 2.2 (aktuelle Version, nur Englisch) oder WCAG 2.0 (etwas ältere Version, in offizieller deutscher Übersetzung) Grundprinzip 2: Bedienbarkeit Richtlinie 5: Zugänglichkeit per Tastatur A: alle Aktionen per Tastatur ansteuerbar, die nicht eine genaue geometrische Ansteuerung erfordern (z.B. Zeichenfläche in einem Zeichenprogramm); kein Steuerelement kann den Tastaturfokus so fangen, dass man den Fokus nur mit einer anderweitigen Aktion (z.B. Mausklick) brechen kann; etc. AAA: ausnahmslos alle Aktionen per Tastatur ansteuerbar Richtlinie 6: Ausreichend Zeit A: wenn Interaktionen ein Zeitlimit haben, muss das Limit (wann immer möglich) in irgendeiner Form umgehbar oder zurücksetzbar sein (Aufgaben sollen abschließbar sein, ohne dass ein Zeitlimit plötzlich den Fortschritt zunichte macht); jegliches automatische Bewegen/Scrollen/Blinken/Aktualisieren muss abschaltbar sein AAA: absolut keine Zeitlimits für Interaktionen; bei Relogin aufgrund abgelaufener Sitzung darf kein Fortschritt verloren gehen; Benutzer müssen jederzeit über laufende Zeitlimits informiert sein, die kürzer als 20 Stunden sind Richtlinie 7: Keine Anfälle A: Inhalte, die mehr als 3x pro Sekunde blinken, müssen eine Intensität unter den Grenzwerten für Epilepsierisiko liegen AAA: gar kein Blinken schneller als 3x pro Sekunde; Animationen infolge von Benutzerinteraktionen müssen abschaltbar sein Richtlinie 8: Navigierbarkeit A: sinnvolle Titel auf jeder Seite; über mehrere Seiten wiederholte Informationen sind überspringbar; Steuerelemente haben eine sinnvolle Fokusreih
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