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? Unsere Empfehlung vom Nomos Verlag: Lehrbuch zum Strafprozessrecht"Das Lehrbuch vermittelt das examensrelevante Wissen im Strafprozessrecht für das Erste und Zweite Juristische Staatsexamen. Es stellt die Justizpraxis anhand von bedeutsamen Verfahren und unter Auswertung empirischer Daten dar. Lösungsfälle und ein abschließendes Repetitorium unterstützen den Lernprozess. Besonderes Augenmerk wird auf die Wandlung des klassischen Strafprozesses hin zu einem ökonomischen Strafprozess gelegt."Folgenbeschreibung:In dieser Folge behandeln wir eine wichtige Ausnahme vom Verwertungsverbot des § 252 StPO. Grundsätzlich gilt: Macht ein zeugnisverweigerungsberechtigter Angehöriger erst in der Hauptverhandlung von seinem Recht Gebrauch, dürfen frühere Aussagen nicht verwertet werden – auch nicht durch Vernehmung von Verhörspersonen.Die Ausnahme: Der Zeuge kann auf dieses Verwertungsverbot verzichten und der Verwertung seiner polizeilichen Aussage zustimmen. Voraussetzung ist eine qualifizierte Belehrung durch den Richter über die Folgen dieses Verzichts. Der Zeuge muss verstehen, dass seine früheren Angaben dann über Verhörspersonen eingeführt werden können.Schutzzweck: Das Zeugnisverweigerungsrecht schützt den Familienfrieden und berücksichtigt den Loyalitätskonflikt des Angehörigen. Dieser Schutz ist disponibel – der Zeuge kann selbst entscheiden, wie er mit diesem Konflikt umgeht.Grundlagen: BGH v. 26.09.2006 - 4 StR 353/06; BGH v. 25.08.2020 - 2 StR 202/20Support the show? Links & Ressourcen: ? Unsere Website ?? Alle Folgen & Infos ??Podcast Recht Aktuell ??Podcast Karteikarte to Go – Öffentliches Recht ??Podcast Karteikarte to Go – Zivilrecht ??Podcast Karteikarte to Go – Strafrecht ??Podcast Mehr Kaffee als Kommentar ?Playlists nach Fachgebiet sortiert: Alle Folgen Strafrecht Alle Folgen Öffentliches Recht Alle Folgen Zivilrecht