About this episode
Im Gespräch mit Thomas Windmann und Suzan Stutz
Zusammenfassung
In dieser Episode des Podcasts „Gut durch die Zeit“ diskutieren Sascha Weigel, Thomas Windmann und Susanne Stutz die Herausforderungen und Besonderheiten von Konflikten in Wissenschafts- und Forschungsorganisationen. Sie beleuchten die Rolle von Konfliktmanagement und Antidiskriminierung am KIT und erörtern, wie internationale und interdisziplinäre Zusammenarbeit zu Konflikten führen kann. Zudem werden die Strukturen des Konfliktmanagements am KIT sowie die Erfolgskriterien für die Arbeit in diesem Bereich thematisiert. In dieser Episode diskutieren Suzan Stutz und Thomas über die Herausforderungen und Chancen im Konfliktmanagement am KIT. Sie betonen die Bedeutung von Dialogräumen, Sensibilisierung und der Differenzierung zwischen Lern- und Sanktionszonen. Die Notwendigkeit von Veränderungen in der Hochschulkultur wird hervorgehoben, um eine positive Entwicklung und ein besseres Verständnis zwischen den Beteiligten zu fördern.
„Dialogräume schaffen ist entscheidend.“
Kapitel:
00:00 Einführung in den Podcast und die Thematik
01:09 Besonderheiten von Wissenschafts- und Forschungsorganisationen
04:09 Konflikte in der Wissenschaft: Herausforderungen und Perspektiven
09:19 Internationalisierung und Diversität in Konflikten
14:27 Strukturen des Konfliktmanagements am KIT
18:40 Erfolgskriterien im Konfliktmanagement
24:01 Entwicklung und Erfolge im Jahr 2025
31:28 Konfliktlösung und Objektivität
34:22 Lern- und Sanktionszonen im Konfliktmanagement
40:01 Veränderung und Dialogräume schaffen
44:02 Die Notwendigkeit des Dialogs
51:44 Chancenperspektiven und Transformation
„Sind wir in einer Lernzone oder nicht?“
Gesprächspartner:
Dr. Thomas Windmann: leitet die Stabsstelle Konfliktmanagement und Psychosoziale Beratung am Karlsruher Institut für Technologie (KIT); promovierter Chemiker mit abgeschlossenem Jura-Studium; Mediator und Vorstandsmitglied des Bundesverbandes Mediation.
Dr. Suzan Stutz: Historikerin, bestellte Ansprechperson für Antidiskriminierung nach §4a Abs.2 LHG.