DRL009: Videobeweis bei der UEFA-EM / Pyrotechnik Verbrechen?/ Illegale Sportwetten / Füllkrugs Fehlschuss
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DRL009: Videobeweis bei der UEFA-EM / Pyrotechnik Verbrechen?/ Illegale Sportwetten / Füllkrugs Fehlschuss

41:12 Jun 29, 2024
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Im LTO-Podcast "Die Rechtslage" präsentieren Felix W. Zimmermann und Katharina Reisch diesmal ein Rechtslage-Spezial zur Fussball-Europameisterschaft.Und das sind die Themen:Welche Macht hat der Videoschiedsrichter?Er ist eine unsichtbare Instanz in den Katakomben des Fußballstadions: Der Video-Schiedsrichter. Wie nie zuvor beeinflusst er bei dieser EM die Spiele. Aber wann darf er überhaupt eingreifen? Was passiert, wenn er sich mit dem Spielfeld-Schiedsrichter uneins ist? Können Trainer oder Spieler den Videobeweis erzwingen? Felix und Katharina diskutieren über die Macht des Videoschiedsrichters.Ist Pyrotechnik wirklich kein Verbrechen?„Pyrotechnik“ ist der inoffizielle EM-Song 2024. Darin singt der „Balkonultra“, ein 29-jähriger Fußball-Fan aus Sachsen, die Ultra-Parole "Pyrotechnik ist doch kein Verbrechen". Inzwischen hat das Lied über 2 Millionen Wiedergaben bei Spotify, Menschen grölen es von ihren Balkonen, am Ballermann und in der deutschen EM-Fankurve. Sein Erfolg scheint dem „Balkonultra“ Recht zu geben. Die Hosts analysieren die Rechtslage zu Pyrotechnik im Stadion: Ist Pyrotechnik wirklich kein Verbrechen? Leseempfehlung: Der LTO-Artikel von Katharina zur Strafbarkeit von „Pyrotechnik“ im Fußballstadion.Muss das Fake-Maskottchen in den Knast?Der YouTuber Marvin Wildhage hat die UEFA blamiert, indem er sich als falsches Maskottchen auf das EM-Spielfeld gemogelt und so massive Sicherheitslücken offengelegt hat. War das ein Hausfriedensbruch? Hat er sich Leistungen nach § 265a StGB erschlichen? Die Hosts diskutieren darüber, ob der Mann – wie von ihm in einem Video befürchtet – in den „Knast“ muss. Leseempfehlung: Der LTO-Artikel von Katharina zur Strafbarkeit des Fake-Maskottchens und der Frage, ob die UEFA gegen das YouTube-Video vorgehen kann.Bekommen die Verlierer von illegalen Sportwetten ihr Geld zurück?Vor den EM-Spielen ist die Werbung voll mit Anbietern von Sportwetten. Doch Online-Sportwetten waren vor ein paar Jahren noch illegal, weil ihre Anbieter keine Lizenz für das Online-Angebot hatten. Nun hat der Bundesgerichtshof zu der Frage verhandelt, ob die Verlierer solcher illegalen Sportwetten ihr Geld zurückbekommen. LTO-Referendarin Maryam Kamil Abdulsalam berichtete für LTO aus der Verhandlung und erklärt im Redaktionsgespräch, was für die Wettanbieter auf dem Spiel steht, um welche Anspruchsgrundlagen es dabei
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